| | URSPRUNG: Deutschland.
DATUM DER PUBLIKATION DES GÜLTIGEN ORIGINAL-STANDARDES: 13. 03. 2001.
VERWENDUNG: Jagdhund über und unter der Erde.
KLASSIFIKATION FCI: Gruppe 4 Dachshunde. Mit Arbeitsprüfung.
KURZER GESCHICHTLICHER ABRISS: Der Dachshund, auch Dackel oder Teckel genannt, ist seit dem Mittelalter bekannt. Aus Bracken wurden fortlaufend Hunde gezüchtet, die besonders für die Jagd unter der Erde geeignet waren. Aus diesen niederläufigen Hunden kristallisierte sich der Dachshund heraus, der als eine der vielseitigsten Jagdgebrauchshunderassen anerkannt ist. Er zeigt auch ausgezeichnete Leistungen über der Erde, wie im spurlauten Jagen, im Stöbern und auf der Schweißfährte. Der älteste Zuchtverein für Teckel ist der Deutsche Teckelklub 1888 e. V. Der Dachshund wird seit Jahrzehnten in 3 verschiedenen Größen (Teckel, Zwergteckel, Kaninchenteckel) und in 3 verschiedenen Haararten (Kurzhaar, Rauhhaar und Langhaar) gezüchtet.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Niedrige, kurzläufige, langgestreckte, aber kompakte Gestalt, sehr muskulös, mit keck herausfordernder Haltung des Kopfes und aufmerksamem Gesichtsausdruck. Geschlechtstypische Gesamterscheinung. Trotz der im Verhältnis zum langen Körper kurzen Gliedmaßen sehr beweglich und flink.
WICHTIGE PROPORTIONEN: Bei einem Bodenabstand von etwa einem Drittel der Widerristhöhe soll die Körperlänge in einem harmonischen Verhältnis zur Widerristhöhe stehen, etwa 1 zu 1,7 bis 1,8. FCI-St Nr. 148 3
VERHALTEN/CHARAKTER (WESEN): Im Wesen freundlich, weder ängstlich noch aggressiv, mit ausgeglichenem Temperament. Passionierter, ausdauernder, feinnasiger und flinker Jagdhund.
KOPF: Langgestreckt, von oben und von der Seite gesehen, gleichmäßig bis zum Nasenschwamm schmäler werdend, jedoch nicht spitz. Augenbrauenbögen deutlich ausgebildet. Nasenknorpel und Nasenkuppe lang und schmal.
OBERKOPF: Schädel: Eher flach, allmählich in den leicht gewölbten Nasenrücken verlaufend. Stop: Nur angedeutet.
GESICHTSSCHÄDEL: Nasenschwamm: Gut entwickelt. Fang: Lang, genügend breit und kräftig. Weit zu öffnen, bis in Höhe der Augen gespalten. Kiefer/Zähne: Stark entwickelte Ober-und Unterkiefer. Scherengebiss, regelmäßig und satt schließend. Idealerweise vollzahnig mit 42 Zähnen entsprechend der Zahnformel, mit kräftigen, genau ineinandergreifenden Eckzähnen. Lefzen: Straff anliegend, den Unterkiefer gut deckend. Augen: Mittelgroß, oval, gut auseinander liegend, mit klarem, energischem und doch freundlichem Ausdruck, nicht stechend. Farbe leuchtend dunkelrotbraun bis schwarzbraun bei allen Farben der Hunde. Glas-, Fisch- oder Perlaugen bei gefleckten Hunden sind nicht erwünscht, jedoch zu tolerieren. Behang: Hoch, nicht zu weit vorne angesetzt, ausreichend, aber nicht übertrieben lang, abgerundet, beweglich, mit dem vorderen Saum dicht an der Wange anliegend. FCI-St Nr. 148 4 HALS: Genügend lang, muskulös; straff anliegende Kehlhaut; mit leicht gewölbtem Nacken, frei und hochgetragen.
KÖRPER: Obere Profillinie: Harmonisch vom Nacken bis zur leicht abfallenden Kruppe verlaufend. Widerrist: Ausgeprägt. Rücken: Nach dem hohen Widerrist im Verlauf der weiteren Brustwirbel gerade oder leicht nach hinten geneigt verlaufend. Fest und gut bemuskelt. Lenden: Kräftig bemuskelt, genügend lang. Kruppe: Breit und genügend lang, leicht abfallend. Brust: Brustbein gut ausgeprägt und so stark vorspringend, dass sich an beiden Seiten leichte Gruben zeigen. Der Brustkorb ist von vorn gesehen oval, von oben und von der Seite gesehen großräumig, Herz und Lunge volle Entwicklung gewährend, weit nach hinten aufgerippt. Bei richtiger Länge und Winkelung von Schulterblatt und Oberarm verdeckt der Vorderlauf in Seitenansicht den tiefsten Punkt der Brustlinie. Untere Profillinie und Bauch: Leicht aufgezogen.
RUTE: Nicht zu hoch angesetzt, in Verlängerung der Rückenlinie getragen. Im letzten Drittel der Rute ist eine geringfügige Krümmung zulässig.
GLIEDMASSEN:
VORDERHAND: Allgemeines: Kräftig bemuskelt, gut gewinkelt; von vorne gesehen trockene, gerade gestellte Vorderläufe von guter Knochenstärke mit gerade nach vorn gerichteten Pfoten. Schultern: Plastisch bemuskelt. Langes, schräg liegendes Schulterblatt, eng am Brustkorb anliegend. Oberarm: Von gleicher Länge wie das Schulterblatt, nahezu im rechten Winkel zu diesem stehend, starkknochig und gut bemuskelt, an den Rippen anliegend, aber frei beweglich. FCI-St Nr. 148 5 Ellenbogen: Weder ein- noch ausdrehend. Unterarm: Kurz, jedoch so lang, dass der Bodenabstand des Hundes etwa ein Drittel seiner Widerristhöhe beträgt. Möglichst gerade. Vorderfußwurzelgelenk: Die Vorderfußwurzelgelenke stehen einander etwas näher als die Schultergelenke. Vordermittelfuß: Der Vordermittelfuß soll, von der Seite gesehen, weder steil stehen noch auffällig nach vorne gerichtet sein. Vorderpfoten: Zehen eng aneinanderliegend, gut gewölbt, mit kräftigen, widerstandsfähigen, gut gepolsterten Ballen und kurzen, starken Krallen. Die fünfte Zehe hat keine Funktion, darf aber nicht entfernt werden.
HINTERHAND: Allgemeines: Kräftig bemuskelt, in guter Proportion zur Vorderhand. Knie-und Sprunggelenke stark gewinkelt, Hinterläufe parallel, weder eng noch weit auseinandergestellt. Oberschenkel: Soll von guter Länge und kräftig bemuskelt sein. Kniegelenk: Breit und kräftig mit ausgeprägter Winkelung. Unterschenkel: Kurz, annähernd im rechten Winkel zum Oberschenkel stehend, gut bemuskelt. Sprunggelenk: Kräftig, sehnig und trocken. Hintermittelfuß: Relativ lang, gegen den Unterschenkel beweglich, leicht nach vorn gebogen. Hinterpfoten: Vier eng aneinanderliegende Zehen, gut gewölbt. Voll auf den kräftigen Ballen fußend.
GANGWERK: Der Bewegungsablauf soll raumgreifend, fließend und schwungvoll sein, mit weitem, bodennahem Vortritt, kräftigem Schub und eine leicht federnde Übertragung auf die Rückenlinie bewirken. Die Rute soll dabei in harmonischer Verlängerung der Rückenlinie, leicht abfallend, getragen werden. In der Aktion sind Vorderhand und Hinterhand parallel ausgreifend.
HAUT: Straff anliegend. FCI-St Nr. 148 6
HAARKLEID:
KURZHAAR: HAAR: Kurz, dicht, glänzend, glatt anliegend, fest und hart, nirgends unbehaarte Stellen zeigend. RUTE: Fein, voll, aber nicht zu reichlich behaart. Etwas längeres Grannenhaar an der Unterseite ist nicht fehlerhaft. FARBE: a) Einfarbige: Rot, rotgelb, gelb, alles mit oder ohne schwarze Stichelung. Indes ist reine Farbe vorzuziehen und rot wertvoller als rotgelb und gelb zu betrachten. Auch stark schwarz gestichelte Hunde gehören hierher und nicht unter die andersfarbigen. Weiß ist nicht erwünscht, aber in einzelnen kleinen Flecken nicht ausschließend. Nase und Krallen schwarz; rötlich-braun ist auch zulässig, aber nicht erwünscht. b) Zweifarbige: Tiefschwarz oder braun, je mit rostbraunen oder gelben Abzeichen (Brand) über den Augen, an den Seiten des Fanges und der Unterlippe, am inneren Behangrand, an der Vorbrust, an den Innen- und Hinterseiten der Läufe, an den Pfoten, um den Anus und von dort bis etwa ein Drittel bis zur Hälfte der Unterseite der Rute. Nase und Krallen bei schwarzen Hunden schwarz, bei braunen Hunden braun. Weiß ist nicht erwünscht, aber in einzelnen kleinen Flecken nicht ausschließend. Ein zu stark verbreiteter Brand ist unerwünscht. c) Gefleckte (getigerte, gestromte): Die Grundfarbe ist immer die dunkle Farbe (schwarz, rot oder grau). Erwünscht sind unregelmäßige graue aber auch beige Flecken (nicht erwünscht sind große Platten). Weder die dunkle noch die helle Farbe soll überwiegen. Die Farbe des gestromten Teckels ist rot oder gelb mit dunkler Stromung. Nase und Krallen wie bei den Ein- und Zweifarbigen. FCI-St Nr. 148 8
RAUHHAAR: HAAR: Mit Ausnahme von Fang, Augenbrauen und Behang am ganzen Körper mit Unterwolle durchsetztes, vollkommen gleichmäßig anliegendes, dichtes, drahtiges Deckhaar. Am Fang zeigt sich ein deutlich ausgeprägter Bart. Die Augenbrauen sind buschig. Am Behang ist die Behaarung kürzer als am Körper, fast glatt. Rute gut und gleichmäßig, eng anliegend behaart. FCI-St Nr. 148 9 FARBE: Überwiegend hell- bis dunkelsaufarben sowie dürrlaubfarben. Weiterhin gelten die Farben wie beim Kurzhaar unter a) bis c) beschrieben.
LANGHAAR: HAAR: Das mit Unterwolle versehene schlichte, glänzende Haar, am Körper anliegend, verlängert sich unter dem Hals und an der Unterseite des Körpers, hängt am Behang über, zeigt an der Hinterseite der Läufe eine deutlich längere Behaarung (Befederung), erreicht seine größte Länge an der Unterseite der Rute und bildet dort eine vollständige Fahne. FARBE: Wie beim Kurzhaar unter a) bis c) beschrieben. FCI-St Nr. 148 10
GRÖSSE UND GEWICHT: Teckel: Brustumfang über 35 cm. Gewichtsobergrenze etwa 9 kg. Zwergteckel: Brustumfang über 30 bis 35 cm, im Alter von mindestens 15 Monaten. Kaninchenteckel: Brustumfang bis zu 30 cm, im Alter von mindestens 15 Monaten.
FEHLER: Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte. Die M3 (Molaren 3) bleiben bei der Beurteilung unberücksichtigt. Das Fehlen von zwei PM1 (Prämolaren 1) ist nicht als Fehler zu werten. Als Fehler ist das Fehlen eines PM2 zu werten, wenn außer den M3 keine weiteren Zähne fehlen, ebenso eine Abweichung vom korrekt schließenden Scherengebiss wie z. B. das Zangengebiss.
SCHWERE FEHLER: Schwächliche, hochläufige oder am Boden schleppende Gestalt. Andere Zahnfehler als unter Fehler bzw. ausschließende Fehler beschrieben. Glasaugen bei anderen als gefleckten Hunden. Spitze, sehr faltige Behänge. In den Schultern hängender Körper. Senkrücken, Karpfenrücken. Schwache Lendengegend. Stark überbauter Hund (Kruppe steht höher als der Widerrist). Zu schwacher Brustkorb. Windhundartig aufgezogene Flanke. Schlecht gewinkelte Vorder- und Hinterhand. Schmale, muskelarme Hinterhand. Kuhhessigkeit, Fassbeinigkeit. Einwärts oder zu sehr nach auswärts gedrehte Pfoten. Gespreizte Zehen. Schwerfälliger, unbeholfener, watschelnder Gang. FCI-St Nr. 148 11
BEHAARUNG: Kurzhaar-Teckel: Zu feines, dünnes Haar; haarlose Stellen an den Behängen (Lederohren), sonstige haarlose Stellen. Allzu grobes, langes Haar. Bürstenrute. Teilweise oder in ganzer Länge unbehaarte Rute. Rauhhaar-Teckel: Weiches Haar, ob kurz oder lang. Langes, in allen Richtungen vom Körper abstehendes Haar. Gelocktes oder welliges Haar. Weiches Kopfhaar. Fahnenrute. Fehlender Bart. Fehlende Unterwolle. Kurzhaarigkeit. Langhaar-Teckel: Am ganzen Körper gleichmäßig lange Behaarung. Gewelltes oder struppiges Haar. Fehlen der Fahnenrute. Fehlen des überhängenden Haares am Behang. Kurzhaarigkeit. Stark gescheiteltes Haar auf dem Rücken. Zu lange Behaarung zwischen den Zehen.
AUSSCHLIESSENDE FEHLER: Sehr ängstliches oder aggressives Wesen. Vorbiss, Rückbiss, Kreuzbiss. Fehlstellung der Unterkiefereckzähne. Fehlen eines oder mehrerer Canini oder eines oder mehrerer Incisivi. FCI-St Nr. 148 12 Das Fehlen von anderen Prämolaren oder Molaren. Ausnahmen: Die unter Fehlern genannten zwei PM1 bzw. ein PM2 ohne Berücksichtigung der M3. Abgesetzte Brust. Sämtliche Rutenfehler. Sehr lose Schultern. Knicken im Vorderfußwurzelgelenk. Schwarze Farbe ohne Brand; weiße Farbe mit oder ohne Brand. Andere Farben als unter Farbe aufgelistet. Hunde, die deutlich physische Abnormalitäten oder Verhaltensstörungen aufweisen, müssen disqualifiziert werden.
N.B.: Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden. FCI-St Nr. 148
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