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Als Rassestandard oder Zuchtstandard bezeichnet man in der Zucht von Haustieren und Nutztieren die von Zuchtverbänden definierten und festgeschriebenen, charakteristischen Merkmale einer Rasse, die als Zuchtziel angestrebt werden. Der Rassestandard bezieht sich in erster Linie auf den Phänotyp, mittelbar aber auch auf den Genotyp. Sein Ziel ist es, das Aussehen eines idealen Vertreters der dargestellten Rasse zu beschreiben.
Nachteile
Durch die einseitige Fixierung auf phänotypische Merkmale können bei der Zucht nach den Vorgaben eines Rassestandards gesundheitliche Probleme entstehen, die zum Teil tierschutzrelevant sind. Solche Praktiken werden als Qualzuchten bezeichnet und sind in vielen Ländern gesetzlich verboten. Der Film Pedigree Dogs Exposed behandelt Fälle, in denen im Rassestandard festgelegte anatomische Merkmale den betreffenden Hunden schaden.
Quelle
Als gewissenhafte Züchter haben wir die ethische Verantwortung dem Mitgeschöpf gegenüber und Entscheidungen zu treffen, die der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen
a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c) deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.
(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1. die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen,
2. das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.
Das Tierschutzgesetz wird in der Hundezucht leider immer wieder missachtet und geduldet (siehe Qualzuchten).
Züchter, die sich von diesen Zuchtmethoden distanzieren, konzentrieren sich auf eine gesunde Rassehundezucht.
Als Gesundheitsstandard oder Gesundheitszucht bezeichnet man eine Tierzucht, die neben dem rassetypischen Aussehen auf Grund bestehender genetischer Erkrankungen folgende Schwerpunkte verfolgt:
Erfassung der genetischen Problematiken | Jede Hunderasse hat ihre rassespezifischen Problemzonen. Diese müssen von dem jeweiligen Züchter erfasst sein und durch gezielte Zucht gemindert oder bestenfalls ausgeschlossen werden. |
Untersuchungen vor Zuchteinsatz: Je nach Untersuchungsturnus jährlich oder nur vor Zuchteinsatz, manchmal auch einmalig, z. B. nach vorliegenden Gentests | Beide Elterntiere müssen vor Zuchteinsatz auf die rassespezifischen Erbkrankheiten untersucht werden. |
Gezielte Verpaarungen: Anlageträger und Merkmalsträger dürfen nur mit freien Partnern verpaart werden. | Viele Erbgänge sind nicht eindeutig geklärt. Somit wäre es nicht sinnvoll, wenn Merkmalsträger bzw. Anlageträger aus der Zucht ausgeschlossen werden würden. Sinnvoll ist auch hier eine Langzeitstudie der Nachzuchten. Im Ausland wurde bewiesen, dass sogar bei Verpaarungen zweier Merkmalsträger gesunde Welpen geboren wurden. Somit wäre es widersinnig, die Population unserer Rassen mit voreiligem Ausschluss der betroffenen Hunde einzuengen. |
Kontrolle der Nachzuchten | Der Züchter veranschlagt seinen Verkaufspreis so, dass die wichtigsten Untersuchungen seiner Nachzuchten im Erwachsenenalter bei ihm vor Ort auf seine Kosten vorgenommen werden können. |
Langzeitstudie | Eine Langzeitstudie über die eigene Zucht führen, damit man die Problemzonen der eigenen Rasse erkennt und gezielt dagegen angeht |
Offener Austausch unter den Züchtern | Nur wenn Züchter untereinander ganz offen über Problematiken in der Zucht sprechen, können sie "miteinander" etwas gegen die Erbkrankheiten unternehmen. |
Vermeidung der Linienzucht, Inzucht und Inzestzucht | Unsere Hunderassen sind durch Linienzucht, Inzucht und Inzestzucht entstanden. Leider wurde durch die Schönheitszucht und den Rassestandard bei dieser Auslese nicht auf die mitgezüchteten Krankheiten geachtet. Um diese genetischen Defekte zu vermeiden, sollte auf diese Zuchtmethoden verzichtet werden. |
Durch den Verzicht auf Linienzucht, Inzucht und Inzestzucht könnte das äußere Erscheinungsbild nicht absolut gleich ausfallen.