Augenuntersuchungen | ||
Bei den erblichen Augenerkrankungen gibt es einige "rassetypische" Krankheiten, die überwiegend bei entsprechenden Hunderassen auftreten. Die meisten der erblichen Augenerkrankungen sind nicht rassetypisch, sondern können jede Rasse bzw. jeden Hund und somit natürlich auch Mischlingshunde betreffen. Nahezu alle der erblich bedingten Augenerkrankungen können bei den betroffenen Tieren zu Schmerzen und/oder zur Erblindung führen. In einigen Fällen ist keine medizinische Hilfe möglich, so dass für den Erhalt einer gesunden Rasse eine Vorsorgeuntersuchung hinsichtlich der erblichen Augenerkrankungen sinnvoll und ratsam ist. | ||
Es ist sinnvoll, die Vorsorgeuntersuchung auf erbliche Augenerkrankungen von erfahrenen und speziell in diesem Bereich fortgebildeten Tierärzten durchführen zu lassen. | ||
Spaltlampenuntersuchung | ||
Beim gesunden Hundeauge zieht sich die Pupille bei Lichteinfall zusammen, so dass die Anteile des Auges im hinteren Bereich (Linse, Glaskörper, Netzhaut) nicht mehr ausreichend beurteilt werden können. Zur Standarduntersuchung werden dem Hund Augentropfen zum Weitstellen der Pupille verabreicht. Bis die Tropfen eine ausreichende Wirkung erzielen, vergehen ca. 20-30 Minuten. Der Besitzer kann während der gesamten Untersuchung bei seinem Tier bleiben. Beide Augen werden mit Hilfe der Spaltlampenbiomikroskopie und der indirekten Ophthalmoskopie untersucht. Die Untersuchung findet in abgedunkelter Umgebung statt, damit einfallende Lichtreflexe im Auge den Untersucher nicht stören. Bei besonderen Befunden kann ein Foto mit Hilfe einer speziellen Augenkamera (Funduskamera) zur Dokumentation angefertigt werden. Die Weitstellung der Pupille dauert wenige Stunden, beeinträchtigt den Hund aber nicht in dem Maße wie das bei Menschen der Fall ist. Er sollte aber in dieser Zeit keinem grellen Licht ausgesetzt werden. | ||
Indirekte Ophthalmoskopie | ||
Die zeitlichen Abstände der Untersuchungen betragen in der Regel 12 Monate. Ausnahmen kann es geben, wenn der untersuchende Tierarzt eine frühere Kontrolluntersuchung für notwendig erachtet. Einige Rassezuchtvereine haben eigene zeitliche Vorgaben für die Untersuchungen. | ||
Ergebnisse | ||
Nach erfolgter Untersuchung werden die Ergebnisse in den Untersuchungsbogen eingetragen. In der linken Spalte werden angeborene Erkrankungen vermerkt. Bei sehr geringen Anzeichen kann das Untersuchungsergebnis "zweifelhaft" lauten. In die rechte Spalte werden Krankheiten eingetragen, die sich im Laufe des Lebens entwickeln und verändern können. Bei sehr geringen Anzeichen lautet das Ergebnis daher "vorläufig nicht frei". Es wird gleichzeitig ein Zeitabstand für die Nachuntersuchung eingetragen. | ||
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